Verkaufsbedingungen

Jede Bestellung setzt seitens des Käufers die Annahme dieser Bedingungen voraus. Folglich kann dem Verkäufer keine gegenteilige Klausel entgegengehalten werden, wenn er sie nicht förmlich akzeptiert hat. Die Angaben in den Katalogen, Hinweisen und Maßstäben dienen nur der Information, LOGIC INSTRUMENT kann aufgrund technischer Entwicklungen oder wirtschaftlicher Bedingungen jederzeit und ohne Vorankündigung Änderungen vornehmen müssen. Jede Bestellung setzt seitens des Käufers die Annahme dieser Bedingungen voraus. Folglich kann dem Verkäufer keine gegenteilige Klausel entgegengehalten werden, wenn er sie nicht förmlich akzeptiert hat. Die Angaben in den Katalogen, Hinweisen und Maßstäben dienen nur der Information, LOGIC INSTRUMENT kann aufgrund technischer Entwicklungen oder wirtschaftlicher Bedingungen jederzeit und ohne Vorankündigung Änderungen vornehmen müssen.

Jede Bestellung, die direkt oder über unsere Vertreter aufgegeben wird, bindet uns nur, wenn sie durch eine Empfangsbestätigung von LOGIC INSTRUMENT bestätigt wurde.

Jede auf der Empfangsbestätigung mitgeteilte Änderung gilt als vom Kunden akzeptiert, es sei denn, dieser teilt LOGIC INSTRUMENT innerhalb einer Frist von maximal 8 Tagen ab dem Datum der Empfangsbestätigung schriftlich mit, dass er der Änderung widerspricht. Falls der Käufer eine Bestellung stornieren möchte, kann diese nur mit Zustimmung von LOGIC INSTRUMENT und unter Bedingungen storniert werden, die LOGIC INSTRUMENT für alle Schäden entschädigen, die durch diese Stornierung entstehen könnten.

Alle unsere Preise verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer, ab unseren Lagern, zuzüglich Porto, Verpackung und Mehrwertsteuer. Die Angebote gelten nur innerhalb des Optionszeitraums, der, sofern nichts anderes bestimmt ist, einen Monat beträgt.

Die Lieferzeit ist auf der Auftragsbestätigung angegeben, sie dient nur als Anhaltspunkt. Es ist keine Verpflichtung von LOGIC INSTRUMENT, zum geplanten Termin zu liefern, LOGIC INSTRUMENT haftet nicht für Schäden, die durch Lieferverzögerungen entstehen, gleich aus welchem ​​Grund. Die Ware reist auf Gefahr und Gefahr des Empfängers, unabhängig von der Transportart oder den Zahlungsbedingungen, der Transportkosten. Es ist Sache des Käufers, alle Kontrollen durchzuführen und die üblichen Vorbehalte bei der Ankunft der Ausrüstung vorzunehmen. Ausübung, ggf. innerhalb der gesetzlichen Fristen etwaige Regressansprüche gegen den Dienstleister. Es ist Sache des Käufers, die Konformität seiner Lieferung und die ordnungsgemäße Funktion der Geräte zu überprüfen. Jede Reklamation muss LOGIC INSTRUMENT innerhalb von 8 Tagen ab Lieferdatum schriftlich mitgeteilt werden. Nach Ablauf dieser Frist kann keine Reklamation mehr berücksichtigt werden.

Sofern nicht anders angegeben, sind Zahlungen in Euro an den Sitz der Gesellschaft zu leisten. Für alle Kunden, die kein offenes Konto bei LOGIC INSTRUMENT haben, ist die Zahlung bei Bestellung in bar fällig. Für Kunden mit einem bei LOGIC INSTRUMENT eröffneten Konto gelten folgende Zahlungsbedingungen:

– 30 % per Scheck auf Bestellung
– Saldo 30 Tage netto nach Rechnung durch von uns ausgestellten Wechsel.

Gemäß Artikel 178 des Gesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen sind die Verwaltungen verpflichtet, ihre Zahlung innerhalb einer Frist von höchstens 45 Tagen nach Erhalt der Waren anzuordnen. Jede Verzögerung zieht automatisch die Zahlung von Verzugszinsen nach sich. Bei verspäteter Zahlung und bei Anwendung des Gesetzes 92-1442 vom 31. Dezember 1992 haftet der Käufer automatisch für eine Vertragsstrafe, die berechnet wird, indem das Eineinhalbfache des gesetzlichen Zinssatzes auf die verbleibenden fälligen Beträge angewendet wird.

Alle Schulden werden sofort und automatisch in voller Höhe fällig und die Ausführung der laufenden Verträge wird annulliert oder ausgesetzt:
– wenn ein zur Annahme übersandter Wechsel nicht innerhalb von acht Tagen akzeptiert und aufgegeben zurückgesandt wird
– wenn eine offene Forderung nicht beglichen wird.

Nach ausdrücklicher Vereinbarung führt jede Verzögerung oder Nichtzahlung zu:
– die Verzinsung zum Basiszinssatz der Bank zuzüglich 5 Punkte
– Anwendung als Strafklausel. eine Entschädigung für Beitreibungskosten in Höhe von 10 % der geschuldeten Beträge.

Der Käufer verpflichtet sich, keinen Anspruch gegen LOGIC INSTRUMENT geltend zu machen, die Zahlung einer Fälligkeit ganz oder teilweise aufzuschieben oder Schadensersatz zu leisten.

Das Eigentum an den Geräten bleibt LOGIC INSTRUMENT bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vorbehalten. Als Zahlung im Sinne dieser Bestimmung gilt insoweit nicht die Herausgabe von Wechseln oder sonstigen eine Zahlungsverpflichtung begründenden Unterlagen. Bei Nichteinhaltung einer der Zahlungsfristen durch den Käufer kann LOGIC INSTRUMENT, ohne seine Rechte zu verlieren, auf beliebige Weise die Rückgabe der Ware auf Kosten des Käufers bis zum Erlöschen aller seiner Rechte verlangen Verpflichtungen. Der Käufer trägt die Gefahr bei Verlust oder Zerstörung bei Übergabe der Ware.

Die Gewährleistungsfrist ist in den auf den Angeboten angegebenen Bedingungen festgelegt und beginnt mit dem Tag der Lieferung. Defekte Geräte müssen in der Originalverpackung zurückgesendet werden.

LOGIC INSTRUMENT behält sich das Recht vor, Geräte abzulehnen, die in nicht konformer Verpackung zurückgesendet werden. Während der Garantiezeit verpflichtet sich LOGIC INSTRUMENT nach eigenem Ermessen zur kostenlosen Reparatur oder zum kostenlosen Austausch von als defekt erkannten Teilen. Unter keinen Umständen verlängert dieser Austausch die Garantiedauer für alle Geräte. Die Reparatur erfolgt in unseren Werkstätten. Die Rücksendekosten gehen zu Lasten des Käufers. Die Garantie erstreckt sich nicht auf Ersatz oder Reparaturen, die auf normale Abnutzung der Geräte, Verschlechterung oder Unfälle zurückzuführen sind, die auf Fahrlässigkeit oder mangelnde Aufsicht zurückzuführen sind. Wartung oder Lagerung, Handhabung oder Verwendung nicht gemäß den Spezifikationen von LOGIC INSTRUMENT oder des Herstellers.

Die Garantie gilt nicht, wenn eine Reparatur oder ein Eingriff durch eine Person außerhalb des Kundendienstes von LOGIC INSTRUMENT beobachtet wurde. Unter keinen Umständen kann LOGIC INSTRUMENT für die direkten oder indirekten Folgen, sowohl für Personen als auch für Sachwerte, aus einem Ausfall des verkauften Geräts haftbar gemacht werden, und es kann kein Schadensersatz aus irgendeinem Grund von LOGIC INSTRUMENT verlangt werden, auch nicht bei Genussentzug.

Im Streitfall sind die Gerichte von Pontoise unabhängig von den Verkaufsbedingungen und der akzeptierten Zahlungsmethode ausschließlich zuständig, auch im Falle eines Garantieanspruchs oder mehrerer Beklagter.

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